Die M3E GmbH, Immanuelkirchstraße 12, 10405 Berlin (nachfolgend: „M3E“) bietet ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“)1 verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Betrieb von Elektrofahrzeugen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Erbringung der Dienstleistungen „THG-Service“ durch die M3E:
M3E sammelt die durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen erzeugte Erfüllung der Verpflichtung aus §§ 37a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (nachfolgend: „THG-Quote“) und vermarktet die THG-Quote gebündelt an Quotenverpflichtete. Maßgeblich ist die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen („38. BImSchV“) in der ab dem 01.01.2022 geltenden Fassung.
Den THG-Service können nur Kunden in Anspruch nehmen, die Halter eines oder mehrerer reiner Batterieelektrofahrzeuge sind2. Daneben können auch Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur ihre THG-Quoten vermarkten und den THG-Service nutzen. Für die Inanspruchnahme des THG-Service schließt der Kunde auf Grundlage dieser AGB einen Vertrag mit M3E, durch den er M3E als Dritten i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV bestimmt. Der Kunde kann das Angebot zum Abschluss eines Vertrages entweder direkt gegenüber der M3E oder unter Einschaltung eines von der M3E bestimmten Dritten (nachfolgend: „Vermittler“) abgeben. Sofern ein Vermittler beteiligt ist, übermittelt dieser das Angebot des Kunden als Bote des Kunden an die M3E. Auf Grundlage des Vertrages tritt der Kunde die THG-Quote, die mit seinen Batterieelektrofahrzeugen erzeugt wird, an M3E ab. Im Gegenzug zahlt die M3E nach den nachfolgend geregelten Bedingungen eine Vergütung an den Kunden aus.
Darüber hinaus erbringt M3E den THG Service auch als Dienstleistung (nachfolgend: „White-Label-Lösung“) für Partner (nachfolgend: „Kooperationspartner“). In diesem Fall schließen die Kunden und M3E auf Grundlage dieser AGB – unter Vermittlung des Kooperationspartners – einen Vertrag, durch den M3E als Dritter i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV bestimmt wird. Zusätzlich finden die Sonderregeln in § 10 Anwendung.
1 M3E und Kunde im Folgenden einzeln auch „Partei“ oder zusammen „Parteien“
2 M3E bedient nicht nur Halter einzelner Elektrofahrzeuge („E-Mobilist“) sondern auch Halter von Elektroflotten („Flottenkunde“).
3 Ob und inwieweit Vergütung gezahlt wird, richtet sich nach dem vertraglichen Verhältnis zwischen Kunde und Kooperationspartner.
Allerdings erhalten die Kunden bei der White-Label-Lösung nicht von M3E, sondern ggf.3 vom Kooperationspartner eine Vergütung ausgezahlt. Das Verhältnis zwischen M3E und dem Kooperationspartner ist in diesen AGB nicht geregelt, sondern Gegenstand eines getrennten Kooperationsvertrages.
Die nachfolgenden Bestimmungen unter Teil A. gelten ausschließlich für den THG-Service und betreffen den Vertragsschluss zwischen den Parteien, die Anmeldung von Elektrofahrzeugen für den THG-Service, die Abtretung der THG-Quote an und deren Vermarktung durch M3E sowie den Vergütungsanspruch des Kunden.
1. Vertragsschluss; Bestimmung als Dritten i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV1.1 Der Vertrag zwischen M3E und dem Kunden wird entweder schriftlich (a) oder elektronisch (b) abgeschlossen. In beiden Fällen werden diese AGB Vertragsgegenstand.
a) Für den schriftlichen Vertragsschluss wird dem Kunden ein Auftragsformular zur Verfügung gestellt, in das der Kunde seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Kontodaten einträgt. Außerdem bestätigt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese AGB akzeptiert. Durch die Unterschrift auf dem Auftragsformular gibt der Kunde ein Angebot auf Vertragsabschluss ab. Die M3E schickt dem Kunden vorbehaltlich Ziff. 1.7 unverzüglich nach Zugang des Auftragsformulars eine Bestätigung zu und nimmt das Angebot damit an.
b) Für den elektronischen Vertragsschluss wird dem Kunden ein Online-Formular unterwww.thgquoten.com/register zur Verfügung gestellt. Über das Online- Formular gibt der Kunde seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Kontodaten ein. Das Online-Formular kann nur abgesendet werden, wenn der Kunde diese AGB durch Anklicken einer Schaltfläche zur Kenntnis genommen hat und diese AGB akzeptiert. Durch Absenden des Online-Formulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die M3E schickt dem Kunden vorbehaltlich Ziff. 1.7 unverzüglich eine Bestätigungs-E-Mail und nimmt das Angebot damit an.
1.2 Der Vertrag zwischen M3E und dem Kunden nach Ziff. 1.1. kann auch durch einen von der M3E bestimmten Vermittler (z.B. Autohaus) zustande kommen. Hierzu stellt der Vermittler dem Kunden entweder ein physisches Auftragsformular (Ziff. 1.1.(a)) oder das Online-Formular der M3E (Ziff. 1.1.(b)) zur Verfügung, das über eine technische Schnittstelle auf der Website des Vermittlers eingebunden wird. Ziff. 1.1.(a) bzw. Ziff. 1.1.(b) gelten entsprechend. Der Vermittler übermittelt das Angebot des Kunden als Bote an die M3E. Die M3E nimmt das Angebot gegenüber dem Kunden an. Der Vertrag kommt zwischen M3E und dem Kunden zustande. Das Verhältnis des Vermittlers zu M3E ist nicht Gegenstand dieser AGB.
1.3. Zum Vertragsschluss berechtigt sind folgende Kundengruppen:
a) Natürliche Personen (nachfolgend: „Privatkunden“), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
b) Juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften (nachfolgend: „Firmenkunden“) mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU. Bei Abschluss des Vertrages versichert die für den Firmenkunden handelnde natürliche Person, über ausreichende Vertretungsmacht zu verfügen, um den Vertrag für den Firmenkunden abzuschließen.
1.4. Der Vertrag kann auch durch einen bevollmächtigten Stellvertreter des Kunden abgeschlossen werden. Der Stellvertreter des Kunden bestätigt im Rahmen des Vertragsschlusses, dass er mit Vertretungsmacht des Kunden handelt. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und M3E zustande.
1.5. Kommt ein Vertrag mit einem Firmenkunden zustande, werden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Firmenkunden nicht Vertragsinhalt, auch wenn M3E diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6. Der Kunde bestimmt M3E als Dritten i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV. Diese Bestimmung wird wirksam, sobald M3E die THG-Quote dem Umweltbundesamt selbst oder durch einen Dritten nach Ziff. 6 angemeldet hat.
1.7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit M3E. M3E ist insbesondere berechtigt, ein Angebot des Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.
2. Benutzerkonto2.1. Mit Vertragsschluss wird auf der Website der M3E ein Benutzerkonto für den Kunden erstellt.
a) Kommt der Vertrag schriftlich zustande (Ziff. 1.1.(a)), wird der Kunde mit der Vertragsbestätigung aufgefordert, einen Benutzernamen und ein Passwort zu wählen.
b) Kommt der Vertrag elektronisch zustande (Ziff. 1.1.(b)), wählt der Kunde bereits mit Ausfüllen des Online-Formulars einen Benutzernamen und ein Passwort.
2.2. Der Kunde kann sich unter www.thgquoten.com/login in sein Benutzerkonto einloggen. In seinem Benutzerkonto erhält der Kunde eine Übersicht über seine angemeldeten Elektrofahrzeuge (Ziff. 3.) und seine persönlichen Daten.
2.3. Der Kunde kann über das Benutzerkonto Elektrofahrzeuge anmelden (Ziff. 3.) und bereits angemeldete Fahrzeuge verlängern oder abmelden (Ziff. 5.).
3. Anmeldung Elektrofahrzeuge; Abtretung THG-Quote3.1. Nach Abschluss des Vertrages kann der Kunde beliebig viele Elektrofahrzeuge bei der M3E für den THG-Service anmelden. Durch die Anmeldung überträgt der Kunde das Vermarktungsrecht der THG-Quote für das jeweils angemeldete Elektrofahrzeug andie M3E („Abtretung der THG-Quote“). Die Abtretung bezieht sich jeweils auf den inZiff. 4.1. geregelten Abtretungszeitraum. Eine Anmeldung wird wirksam, sobald derKunde für das jeweils angemeldete Elektrofahrzeug einen Scan (Dateiformat PDF) der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 derFahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweilsgültigen Fassung (nachfolgend „Fahrzeugschein“) der M3E vorlegt und M3E diese Anmeldung nach Ziff. 3.8 bestätigt.
3.2. Für die Durchführung von Anmeldungen stehen dem Kunden zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Digitale Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular, das über das Benutzerkonto des Kunden (Ziff. 2.) aufrufbar ist. Über das Online-Formular wird auch eine Abschrift (ein Scann) des Fahrzeugscheins hochgeladen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die hochgeladene Abschrift des Fahrzeugschein (Vorderseite) mit einem neutralen Hintergrund ausgestattet, vollständig, gut lesbar und gerade ausgerichtet ist. Sofern der Fahrzeugschein bereits vor der Anmeldung des Elektrofahrzeugs hochgeladen wurde, wird die Anmeldung abgeschlossen, indem der Kunde bestätigt, dass der bereits hochgeladene Fahrzeugschein aktuell ist.
b) Alternative zum Upload: Nutzer können auch direkt im Rahmen des Anmeldeprozesses ein Foto des Dokumentes erstellen und die Daten auf diese Weise übermitteln. Die hierbei erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und unter Beachtung geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen (insbesondere der DSGVO) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der Vertragsdurchführung erforderlich ist (siehe auch Ziff. 17).
c) Analoge Anmeldung: Der Kunde gibt die Anmeldung schriftlich gegenüber M3E ab und übermittelt eine Kopie oder einen Scan des Fahrzeugscheins an M3E. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Scan des Fahrzeugscheins (Vorderseite) mit einem neutralen Hintergrund ausgestattet, vollständig, gut lesbar und gerade ausgerichtet ist.
3.3. Sofern der Vertrag unter Einschaltung eines Vermittlers geschlossen wurde (Ziff. 1.2.), kann die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs auch gegenüber dem Vermittler erfolgen. Der Vermittler leitet die Anmeldung an die M3E weiter.
3.4. Anmeldungen können durch einen bevollmächtigten Stellvertreter des Kunden durchgeführt werden, der die Abtretungserklärung im Namen des Kunden abgibt. Der Stellvertreter des Kunden bestätigt im Rahmen der Anmeldung, über eine ausreichende Vertretungsmacht für den Kunden zu verfügen.
3.5. Elektrofahrzeuge können nur angemeldet werden, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) das Elektrofahrzeug ist im Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle als „reines Elektrofahrzeug“ (Code: 0004) ausgewiesen;
b) der Kunde ist auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen;
c) der Kunde ist Betreiber (§ 2 Nr. 12 Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520 geändert worden ist) eines nicht öffentlichen Ladepunktes.
3.6. Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde beliebig viele Elektrofahrzeuge anmelden. Die Anmeldung kann zeitgleich mit dem Vertragsschluss oder danach erfolgen.
3.7. Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass M3E die abgetretene THG-Quote beim Umweltbundesamt selbst oder durch einen Dritten anmeldet und zu diesem Zweck eine Kopie des Fahrzeugscheins zusammen mit den Daten des Kunden gegenüber dem Umweltbundesamt vorlegt.
3.8. M3E bestätigt die Anmeldung gegenüber dem Kunden. M3E ist berechtigt, die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen abzulehnen. Im Fall der Ablehnung der Anmeldung erfolgt keine Vermarktung der THG-Quote durch M3E und der Kunde ist in der Verwertung der angemeldeten THG-Quote frei.
3.9. M3E ist berechtigt vom Kunden weitere Nachweise zu fordern, sofern diese zur Vermarktung der THG-Quote erforderlich sind.
4. Abtretungszeitraum; Exklusivität4.1. Der Abtretungszeitraum entspricht dem im Anmeldeprozess ausgewählten Kalenderjahr.
4.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die THG-Quote für den Abtretungszeitraum noch nicht durch den Kunden oder einen Dritten gegenüber dem Umweltbundesamt gemeldet worden ist.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs im Abtretungszeitraum weder selbst an Quotenverpflichtete zu vermarkten noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen anderen Dritten abzutreten.
5. Verlängerung der Anmeldung; Abmeldung; Neuanmeldung5.1. Der Kunde kann die Anmeldung des Elektrofahrzeugs nach Ablauf des Abtretungszeitraums (Ziff. 4.1) verlängern und damit für das nachfolgende Kalenderjahr die THG-Quote an die M3E abtreten. Die M3E wird den Kunden rechtzeitig informieren, sobald eine Verlängerung möglich ist sowie zu den Bedingungen einer Verlängerung.
5.2. Eine Verlängerung der Anmeldung ist nur möglich, sofern die in Ziff. 3.5. geregelten Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die Verlängerung einer Anmeldung kann in den in Ziff. 3.2. genannten Wegen durchgeführt werden. Die Verlängerung der Anmeldung erfordert, dass der Kunde
a) der M3E erneut einen Scan der Vorderseite des Fahrzeugscheins zur Verfügung stellt oder
b) bestätigt, dass der bereits zur Verfügung gestellte Fahrzeugschein nach wie vor aktuell ist.
M3E ist zur Verlängerung nicht verpflichtet.
5.3. Sofern der Kunde die Anmeldung des Elektrofahrzeugs nicht verlängert, wird das Elektrofahrzeug automatisch mit Ablauf des jeweiligen Abtretungszeitraums abgemeldet.
5.4. Der Kunde ist berechtigt, ein abgemeldetes Elektrofahrzeug nach Maßgabe der Ziff. 3. erneut anzumelden.
6. Vermarktung der THG-Quote; Anmeldung beim Umweltbundesamt; Bearbeitungsentgelt6.1. M3E wird die THG-Quote unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (§ 8 Abs. 1 38. BImSchV) beim Umweltbundesamt anmelden. Die Anmeldung erfolgt dabei entweder selbst durch M3E oder durch einen Dritten, der in diesem Fall als Erfüllungsgehilfe tätig wird. Eine Haftung scheidet insbesondere auch in solchen Fällen aus, in denen das Umweltbundesamt eine Bescheinigung unter Verweis auf eine unzureichende Lesbarkeit der übersandten Dokumente (Fahrzeugschein) ablehnt.
6.2. M3E ist berechtigt, die vom Kunden an M3E abgetretene THG-Quote ohne vorherige weitere Abstimmung in eigenem Ermessen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.
6.3. M3E haftet nicht dafür, dass das Umweltbundesamt die THG-Quote bescheinigt (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV).
6.4. Sofern das Umweltbundeamt die THG-Quote nicht bescheinigt (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV), und der Grund für die Nichtbescheinigung nicht aus der Sphäre der M3E stammt, erhebt M3E vom Kunden ein Bearbeitungsentgelt für die gescheiterte Anmeldung. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts wird dem Kunden bei der Anmeldung (Ziff. 3.) und der Verlängerung der Anmeldung (Ziff. 5.) angezeigt. Sofern die Existenz der THG-Quote durch das Umweltbundesamt bescheinigt wird, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben.
6.5. Eine Statusabfrage gegenüber dem Umweltbundesamt zum Bearbeitungsstand des Antrags kann ausschließlich durch den Kunden selbst und nicht durch M3E vorgenommen werden.
7. Pflichten des Kunden7.1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anmeldung eines Elektrofahrzeugs (Ziff. 3.) und bei der Verlängerung der Anmeldung (Ziff. 5.) für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben und Nachweise zu sorgen. Für Schäden, die M3E durch bewusst oder fahrlässig gemachte unrichtige Angaben oder Nachweise des Kunden entstehen, haftet der Kunde.
7.2. Kunden sind verpflichtet, M3E etwaige Änderungen der Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich mitzuteilen.
8. Vergütung; Abrechnung8.1. Nach Bescheinigung der THG-Quote eines Elektrofahrzeugs durch das Umweltbundesamt (§ 8 Abs. 2 38. BimSchV) erlangt der Kunde Anspruch auf eine pauschale Vergütung pro Kalenderjahr und angemeldetem Elektrofahrzeug. M3E wird den Kunden über die erfolgreiche Bescheinigung durch das Umweltbundesamt informieren.
8.2. Die Höhe der dem Kunden jeweils zustehenden Vergütung wird bei der Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 3.) bzw. bei der Verlängerung der Anmeldung (Ziff. 5.) ermittelt und dem Kunden im Rahmen der Anmeldung bzw. der Verlängerung der Anmeldung mitgeteilt.
8.3. An Privatkunden zahlt M3E die Vergütung für die angemeldeten Elektrofahrzeuge jeweils innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt aus. Der Privatkunde erhält eine Gutschrift über den Auszahlungsbetrag.
8.4. Im Rahmen einer Neukunden-Aktion erhöht sich die dem Kunden zustehende Vergütung um die Zahlung eines „Neukunden-Bonus“, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) „Neukunden“ im Sinne der o.g. Aktion sind ausschließlich solche Kunden, die noch nicht als Kunden bei M3E im Zusammenhang mit dem THG-Service geführt werden oder zu einem früheren Zeitpunkt geführt wurden.
b) Der Neukunden-Bonus wird nur einmalig und zwar bei der Anmeldung des ersten Fahrzeuges durch einen Neukunden gewährt.
9.1. Abrechnungen gegenüber Firmenkunden erfolgen im Gutschriftenverfahren. Firmenkunden erhalten jeweils am Ende des Monats eine Gutschrift. Die Gutschrift umfasst alle angemeldeten Elektrofahrzeuge, für die die THG-Quote durch das Umweltbundesamt im Vormonat erfolgreich bescheinigt worden ist. Die Auszahlung erfolgt als Gesamtbetrag.
9.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Gutschrift zu prüfen und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Gutschrift in Textform Widerspruch einzulegen. M3E verpflichtet sich, den eingegangen Widerspruch dem Kunden zu bestätigen. Ist M3E nach Ablauf der 30 Tage kein Widerspruch zugegangen, so können Einwendungen gegen die Gutschrift nicht mehr geltend gemacht werden. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen. M3E ist verpflichtet, den Kunden in jeder Gutschrift auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.
9.3. Mit Firmenkunden kann eine gesonderte Vereinbarung zur Vergütung und den Zahlungsbestimmungen getroffen werden, die von diesen AGB abweicht.
10. Laufzeit; Kündigung10.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
10.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform ordentlich kündigen. Die Kündigung wird erst wirksam, sobald der Abtretungszeitraum (Ziff. 4.1.) aller angemeldeten Elektrofahrzeuge des Kunden abgelaufen ist. Eine im Zeitpunkt der Kündigung bereits nach Ziff. 3 abgetretene THG-Quote wird nach Ziff. 6 und 8 vermarktet und vergütet.
10.3. M3E hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Eine im Zeitpunkt der Kündigung bereits beim Umweltbundesamt nach Ziff. 6.1 angemeldete THG-Quote wird nach Ziff. 6 und 8 vermarktet und vergütet. Im Übrigen erfolgt bei einer Kündigung nach Satz 1 keine Vermarktung der nach Ziff. 3 abgetretenen THG-Quote durch M3E und der Kunde ist in der Verwertung der angemeldeten THG-Quote frei.
10.4. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorgaben bleibt unberührt.
10.5. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
10.6. M3E ist berechtigt, mit Wirkung der Kündigung des Vertrages sämtliche Daten, die der Kunde an M3E übermittelt hat zu löschen. M3E ist hierzu verpflichtet, sofern diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke gespeichert werden müssen. Es besteht insbesondere eine dreijährige Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeugschein des Kunden nach § 7 Abs. 2 S. 4 38. BImSchV.
11. White-Label-LösungSofern der Kunde den THG-Service von einem Kooperationspartner als White-Label-Lösung in Anspruch nimmt, gelten folgende von den vorstehenden Regeln abweichende Vereinbarungen:
a) Abweichend von Ziff. 1.1. und Ziff. 1.2. gibt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Vertrages gegenüber dem Kooperationspartner ab. Der Kooperationspartner stellt dazu eine eigene Kommunikationsinfrastruktur (Website, Formulare, etc.) zur Verfügung. Der Kooperationspartner leitet das Angebot des Kunden als Bote an die M3E weiter. M3E nimmt das Angebot des Kunden gegenüber dem Kooperationspartner an. Der Kooperationspartner übermittelt dem Kunden die Annahmeerklärung der M3E sowie eine Vertragsbestätigung. Ziff. 1.3. bis Ziff. 1.7. gelten entsprechend.
b) Der Kunde erhält abweichend von Ziff. 2. kein Benutzerkonto bei M3E. Ziff. 2. ist nicht anwendbar.
c) Der Kunde tritt die THG-Quote nur für das Kalenderjahr der Anmeldung an die M3E ab.
d) Die Anmeldung von Elektrofahrzeugen erfolgt abweichend von Ziff. 3. gegenüber dem Kooperationspartner. Der Kooperationspartner leitet die Anmeldung als Bote an M3E weiter. Ziff. 3. gilt entsprechend.
e) Die Verlängerung der Anmeldung erfolgt abweichen von Ziff. 5.1. gegenüber dem Kooperationspartner. Die Neuanmeldung erfolgt abweichend von Ziff. 5.1. gegenüber dem Kooperationspartner. Der Kooperationspartner leitet Verlängerungen der Anmeldung sowie Neuanmeldungen als Bote an M3E weiter. Ziff. 5. gilt entsprechend.
f) Der Kunde erhält abweichend von Ziff. 8. keine Vergütung von M3E. Ziff. 8. ist nicht anwendbar.
g) Zusätzlich zu Ziff. 10. ist M3E berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner oder der Vertrag zwischen M3E und dem Kooperationspartner beendet wird. M3E ist in diesem Fall nicht verpflichtet, im Zeitpunkt der Kündigung bereits an M3E abgetretene THG-Quote an den Kunden zurückzuübertragen. M3E ist insbesondere berechtigt, die im Zeitpunkt der Kündigung bereits abgetretene THG-Quote zu vermarkten. Ziff. 10.1. bis Ziff. 10.5. gelten entsprechend.
12.1. Die unter Gliederungspunkt A. aufgeführten Regelungen gelten sinngemäß auch für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur, die ihre THG-Quoten vermarkten.
12.2. Mit Blick auf die Pflichten des Kunden gelten die nachfolgenden Besonderheiten:
12.3. M3E übernimmt im Rahmen des THG-Service sämtliche Aufgaben, die zur Vermarktung der THG-Quote erforderlich sind.
12.4. Die Einhaltung der in der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen („38. BImSchV“) in der ab dem 01.01.2022 geltenden Fassung geregelten Anforderungen an den Betrieb einer öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie die Bereitstellung der für eine THG-Quoten-Vermarktung erforderlichen Unterlagen obliegt dabei allein dem Kunden. M3E führt keine dahingehende Prüfung durch.
12.5. Eine Übermittlung der notwendigen Informationen und Dokumente durch den Kunden ist jederzeit möglich, jedoch spätestens 10 Werktage vor Ablauf der jeweils geltenden Einreichfrist gegenüber dem Umweltbundesamt. M3E stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Übersicht aller benötigten Daten und Informationen zur Verfügung. Diese Daten und Informationen hat der Kunde M3E über die unter A. beschriebenen Kommunikationswege bereitzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen durch M3E erbracht werden können. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, erforderliche Dokumente fristgerecht zu übermitteln.
14. Haftungsbegrenzung14.1. Unabhängig vom Rechtsgrund, haftet die M3E für Schäden nur in den nachfolgenden Grenzen:
a) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der M3E, ihres gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unbegrenzt;
b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch M3E, ihres gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die andere Partei vertrauen darf.
14.2. Darüber hinaus ist eine Haftung der M3E, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
14.3. Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziff. 14.1. und 14.2. gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.
15. Informationen zur Online-Streitbeilegung (Verbraucher)Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dem Privatkunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
16. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucher)M3E ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Datenschutz17.1. M3E wird die Daten des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
17.2. Ohne Einwilligung des Kunden wird M3E die Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
17.3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, jederzeit unter https://www.thgquoten.com/datenschutzüber den Reiter „Datenschutzerklärung“ abrufbar ist.
18. Abschließende Vereinbarungen18.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.
18.2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam ist. Dasselbe gilt für Lücken des Vertrages.
18.3. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
18.4. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist und kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
19. Widerrufsbelehrung (Verbraucher)19.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
19.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
19.3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie M3E (M3E GmbH, Immanuelkirchstraße 12, 10405 Berlin, 030 / 4036 72121, thgquoten@m3e-gmbh.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
19.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An M3E GmbH, Immanuelkirchstraße 12, 10405 Berlin oder an thgquoten@m3e-gmbh.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
________________________________
Datum
________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Immanuelkirchstrasse 12
10405 Berlin