FAQ

Entscheidend ist, wessen Name in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Sind das Sie? Super! Dann können Sie dieses Fahrzeug registrieren und jährlich Zusatzerlöse erzielen.

Nein. E-Fahrzeughalter*innen werden jährlich ein pauschaler Betrag für ihren Ladestrom zugeschrieben. Dieser Wert liegt momentan bei 2.000 kWh für E-Autos (Klasse M1), 3.000 kWh für leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und 72.000 kWh für E-Busse (Klasse M3). Daher brauchen wir keinen Nachweis darüber, ob Sie eine Ladesäule/Wallbox haben oder nicht.

Nein, die THG-Quoten werden jedes Kalenderjahr neu gutgeschrieben. Daher können Sie von den Zusatzerlösen jährlich profitieren.

Die Zusatzerlöse werden an Sie ausgezahlt, wenn die Quote vom Umweltbundesamt als gültig bestätigt wurde. Nachdem Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfolgreich hochgeladen haben, dauert dieser Prozess in der Regel nur wenige Wochen. In unserer Statusabfrage im Log-In Bereich können Sie den aktuellen Stand Ihres Antrags jederzeit nachverfolgen.

Nein, momentan können nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) von den THG-Quoten profitieren.

Wir benötigen von Ihnen ausschließlich Ihre Kontaktdaten und eine aktuelle Kopie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1. Diesen können Sie in Ihrem Log-In Bereich als Foto oder Scan hochladen.

Durch unseren THG-Quotenservice entstehen Ihnen keine Kosten, ausschließlich Zusatzerlöse. Wir finanzieren uns über den Weiterverkauf der gebündelten Quoten.

Prinzipiell erhalten alle in Deutschland zugelassenen rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) eine bestimmte Menge Ladestrom gutgeschrieben. Die genaue Menge hängt von der Fahrzeugklasse ab. Diese betragen für leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) 3.000 kWh und für E-Busse (Klasse M3) 72.000 kWh. E-PKW (M1) und alle anderen E-Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erhalten pauschal 2.000 kWh.

Ja. Die Beantragung der Quoten, ist beim Umweltbundesamt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge möglich.